Hinweise und Erläuterungen zu den Ferienhäusern in der Bretagne
Der Vermieter stellt ein seiner Beschreibung entsprechendes Mietobjekt zur Verfügung, das er sich verpflichtet in Stand zu halten.
Der Ortsbestand und das Inventar des Mobiliars werden vor und nach jedem Aufenthalt vom Vermieter oder dessen Vertreter und vom Mieter geprüft.
Sollten bei Bezug Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich beim Vermieter oder dessen Vertreter zu melden., damit dieser innerhalb einer ihm gesetzten Frist Abhilfe schaffen kann.
Es könnten in den Ferienorten durch den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen Beeinträchtigungen auftreten. Auch Bauvorhaben (private oder kommunale) können von heute auf morgen beginne, worauf leider keiner Einfluss nehmen kann.
Bei unerheblichen Ausfällen oder Störungen bei Elektrogeräten oder in der Wasser-oder Stromversorgung oder Wetterschäden bei direkt am Meer gelegenen Häusern außerhalb der Saison ist der Vermieter oder die Kontaktperson zu benachrichtigen.
Solche unerheblichen Störungen begründen jedoch keinen Anspruch auf Mietminderung, ebenso wie vom Vermieter unverschuldete Umweltkatastrophen.
Zur Grundausstattung der Küche gehört immer ein Kühlschrank, Herd, Töpfe, Kaffeemaschine etc...Alle weiteren Geräte stehen in der jeweiligen Hausbeschreibung.
Gartenmöbel stehen im Grunde immer zur Verfügung. Sonnenschirme und Sonnenliegen sowie Auflagen gehören nicht selbstverständlich dazu.
Die Entfernungs- und Größenangaben sind geschätzte Angaben der Hauseigentümer. Mit Strand ist meistens ein Sandstrand gemeint.
Ein Haustier darf nur in den Häusern mitgebracht werden, in denen Haustiere erlaubt sind. Wenn Sie zwei oder mehr Haustiere haben, muss ich in jedem Fall mit den jeweiligen Eigentümern Rücksprache halten.
In manchen Ferienhäusern wird bei Mitnahme eines Haustieres eine höhere Kaution verlangt.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Preis nicht inbegriffen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen.
Sollten Sie eine goldene Visa-oder Eurocard haben, ist in dieser eine Reiserücktrittversicherung beinhaltet, auch wenn die Reise nicht mit der Karte bezahlt wurde.
Wenn Sie über keine Goldkarte verfügen, empfehle ich als Reiserücktrittversicherung die Europäische Reiseversicherung München, wo auch sog. Risikopersonen ( Nicht Mitreisende ) in die Versicherung mit einbezogen werden.
Die Telefonnummer lautet : 089 / 416600
Wenn Sie dort anrufen, wird Ihnen ein Serviceheft zugeschickt. Die Überweisung ist der Beleg für den Abschluss der Versicherung.
Kaution :
Zur Deckung eventueller Schäden können die Eigentümer eine Kaution verlangen,
die bei Ankunft hinterlegt werden muß, Ihnen jedoch im Normalfall am Tag der
Abreise zurückgegeben wird, wenn das Haus in unbeschädigtem , ordnungs-
gemäßem Zustand verlassen wird.
Einige Vermieter behalten den Scheck bis nach der Endreinigung .
Er wird Ihnen
danach zugesandt, wenn kein Schaden entstanden ist.
Es liegt im Ermessen jedes Eigentümers, ob er den Scheck bei Abreise vor Ort
aushändigt.
Ist ein Schaden entstanden, zeigen Sie diesen bitte direkt beim Eigentümer oder
dessen Vertreter an.
Sollte der Schaden die gestellte Kaution übersteigen können
Sie diesen gegebenenfalls bei Ihrer Haftpflicht – oder Hausratversicherung
geltend machen.
Endreinigung
Die Endreinigung ist in der Regel vom Ferienhausmieter selbst ordentlich durchzuführen ,
( das Haus oder die Wohnung sollte so übergeben werden, wie sie vorgefunden wurden ). Auf Wunsch kann die Endreinigung jedoch gegen Bezahlung vom Vermieter oder von einer Putzfrau übernommen werden.
Die Preise stehen in der jeweiligen Hausbeschreibung und auch bei Buchung in der zugesandten Reservierungsbestätigung.
Mietbeginn/Mietende
Der Mietbeginn ist immer Samstag ab 16 Uhr, in der Regel zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Das Mietende ist Samstag spätestens bis 10 Uhr.
Andere Anreisezeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
Ab dem 01.07.2012 ist das Mitführen eines Alkoholtestgerätes im Auto in Frankreich Pflicht. Dies gilt auch für Touristen. In der Übergangszeit bis 01.11.2012 wird noch kein Bußgled erhoben, wenn Sie keinen Alkomaten haben (laut ADAC ).
Ab 01.11.2012 kann die frz. Polizei ein Bußgeld von 11 € erheben, falls Sie keinen Alkomaten im Auto haben. Ausreichend sind Einwegalkoholtester, die es schon für wenig Geld zu kaufen gibt.
Sie können die Alkomaten im Internet erwerben oder in frz. Apotheken oder Tankstellen. Sollten Sie Probleme mit dem Erwerb haben, kann ich Ihnen auch gerne behilflich sein und Ihnen einen Alkomat zusenden.